Verkaufsbedingungen

1. Definitionen

In diesen Bedingungen, sofern der Kontext nichts anderes erfordert, haben die folgenden Wörter die jeweils gegenüberliegenden Bedeutungen: „Käufer“, die Person, Firma oder Firma, mit der oder mit der das Unternehmen Verträge unter diesen Bedingungen abschließt, der „Vertrag“, der zwischen dem Unternehmen und dem Käufer unter diesen Bedingungen geschlossene oder abzuschließende Vertrag, die „Waren“, die Artikel, Produkte und/oder Dinge (falls vorhanden), einschließlich Muster und/oder Ersatzteile, sofern relevant, der Gegenstand des Vertrags.

2. Grundlage des Vertrags

2.1 Sofern nicht anders angegeben und solange dem Käufer keine Mitteilung über den Widerruf oder die Änderung mitgeteilt wird, bleibt jedes Angebot des Unternehmens für einen Zeitraum von sechzig Tagen ab dem darauf angegebenen Datum gültig, woraufhin es unverzüglich verfällt.

2.2 Jedes Angebot, ob schriftlich oder mündlich, das vom Unternehmen eingereicht wird, gilt als Einladung zur Behandlung und nicht als Angebot. Die Erteilung einer schriftlichen oder mündlichen Bestellung durch den Käufer und unabhängig davon, ob ein Angebot vom Unternehmen eingereicht wurde oder nicht, stellt ein Angebot des Käufers dar, und der Vertrag gilt erst dann als zustande gekommen, wenn die Annahme des Angebots des Käufers durch das Unternehmen dem Käufer schriftlich mitgeteilt wurde. Jede Bestellung, die der Käufer bei einem der Verkäufer oder anderen Mitarbeiter oder Vertreter des Unternehmens aufgibt, bedarf der Schriftform Annahme durch das Unternehmen wie oben beschrieben. Die Annahme durch das Unternehmen gilt als Annahme dieser Bedingungen, die die Vertragsbedingungen bilden und unter Ausschluss aller vom oder im Namen des Käufers vorgelegten Bedingungen gelten.

2.3 Der Käufer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur Direktoren des Unternehmens befugt sind, im Namen des Unternehmens Zusicherungen, Bedingungen oder Erklärungen abzugeben, die nicht in diesen Bedingungen enthalten sind, und dass daher keine schriftlichen oder mündlichen Änderungen, Ergänzungen oder Zustimmungen unter diesen Bedingungen wirksam sind, sofern und solange sie nicht schriftlich vom Unternehmen vereinbart und von einem Direktor des Unternehmens unterzeichnet wurden.

3. Informationen und Beispiele

3.1 Jedem vom Käufer unterbreiteten Angebot müssen ausreichende Daten, Informationen und (falls relevant) Muster beigefügt sein, damit das Unternehmen (falls das Angebot angenommen wird) die Bestellung unverzüglich bearbeiten kann.

3.2 Stellt sich nach dem Datum eines Angebots durch das Unternehmen heraus, dass alle vom Käufer bereitgestellten Daten, Informationen oder Muster, auf denen das Angebot des Unternehmens basieren kann, in wesentlichen Punkten vom tatsächlichen Zustand abweichen, ist das Unternehmen berechtigt, sein Angebot zu ändern, um etwaigen tatsächlichen oder voraussichtlichen Kostensteigerungen Rechnung zu tragen.

3.3 Alle vom Käufer gelieferten Proben werden auf alleiniges Risiko und Kosten des Käufers an das Unternehmen an die vom Unternehmen angegebene Adresse geliefert.

3.4 Der Käufer verpflichtet sich, dass alle Anweisungen zur Verwendung oder Bedienung der Waren, die dem Käufer vom Unternehmen mitgeteilt werden, an den ersten Eigentümer/Benutzer weitergeleitet werden. Der Käufer haftet für alle Verluste oder Schäden, die entstehen, wenn diese Bedingung vom Käufer nicht erfüllt wird.

3.5 Sofern in der jeweiligen Rechnung nicht anders angegeben, sind alle Koffer, Behälter und/oder Verpackungsmaterialien vom Umtausch ausgeschlossen und werden in Rechnung gestellt. Sofern angegeben, dass das Verpackungsmaterial zurückgenommen werden kann, wird das gesamte Verpackungsmaterial in Rechnung gestellt, eine Gutschrift wird jedoch in voller Höhe gewährt, wenn es in einem für das Unternehmen zufriedenstellenden Zustand an das Werk des Unternehmens zurückgesandt wird, frachtfrei innerhalb von dreißig Tagen nach Lieferung der betreffenden Waren.

4. Lieferung und Verfügbarkeit

4.1 Alle vom Unternehmen angegebenen Zeiten oder Daten für die Lieferung aller oder einzelner Waren sind nur Schätzungen, und das Unternehmen haftet nicht für die Nichteinhaltung einer solchen Schätzung, nicht für finanzielle oder sonstige Verluste, die sich direkt oder indirekt daraus ergeben. Ein solches Versäumnis berechtigt den Käufer nicht, alle oder einen Teil der Waren zurückzuweisen.

4.2 Alle ab Lager angebotenen Waren werden unter dem Vorbehalt notiert, dass sie bei Annahme der Bestellung des Käufers nicht verkauft werden.

4.3 Das Unternehmen liefert die Waren an den Käufer, sobald sie bereit sind, an die vom Käufer angegebene Adresse in Großbritannien oder, falls keine solche Adresse angegeben ist, an eine Adresse des Käufers auf dem britischen Festland, an die Korrespondenz und/oder Waren möglicherweise zuvor im Rahmen des Vertrags adressiert oder gesendet wurden. Bei Verträgen über die Lieferung von Waren außerhalb des britischen Festlandes wird eine zusätzliche Gebühr für jegliche Beförderung und Versicherung erhoben. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung zu einem für das Unternehmen günstigen Zeitpunkt. Die Art der Lieferung erfolgt so, wie es das Unternehmen nach eigenem Ermessen für angemessen hält. Unbeschadet der Bedingung 9.2 dieser Vereinbarung werden Waren normalerweise vor dem Rechnungsdatum versandt.

4.4 Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für Fehllieferungen oder Schäden an Waren während des Transports, es sei denn, sowohl das Unternehmen als auch der Spediteur werden innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich über die Reklamation des Käufers informiert. Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für die Nichtlieferung, es sei denn, es wird innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich über die Reklamation des Käufers informiert. Das Unternehmen behält sich das Recht vor, diese Fristen ohne vorherige Ankündigung zu ändern, falls das betreffende Transportunternehmen die Bedingungen ändert, zu denen es Geschäfte mit dem Unternehmen abwickelt.

4.5 Für den Fall, dass der Käufer die Lieferung von Waren nicht annehmen kann oder will, ist das Unternehmen ohne weitere Hinzuziehung des Käufers berechtigt, die Waren in einem seiner eigenen Räumlichkeiten zu lagern oder ihre Lagerung bei einem Dritten zu veranlassen. In diesem Fall sind alle dem Unternehmen dadurch entstehenden Kosten vom Käufer zu tragen.

5. Beschreibung

Alle Spezifikationen, Zeichnungen oder sonstigen Angaben zu Waren, die im Zusammenhang mit einem Angebot des Unternehmens eingereicht werden oder in einem Angebot des Unternehmens enthalten sind, sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders angegeben, nur Näherungswerte, und alle Spezifikationen, Beschreibungen, Designs, Zeichnungen, Abbildungen oder andere Angaben, die in Katalogen oder anderen Werbe- oder Werbematerialien des Unternehmens enthalten sind, dienen lediglich dazu, eine allgemeine Vorstellung von den darin beschriebenen Waren zu vermitteln und gelten nicht als Teil des Vertrags. Dementsprechend behält sich das Unternehmen das Recht vor, ohne vorherige Ankündigung an den Käufer solche Spezifikationen, Beschreibungen, Designs, Zeichnungen, Abbildungen oder andere Angaben zu ändern und die Waren in der im Rahmen der Vertragserfüllung geänderten Form zu liefern, und das Unternehmen übernimmt hierfür keine Haftung.

6. Leistung

6.1 Alle Informationen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zahlen), die sich auf die Leistung der Waren oder die Betriebskosten der Waren beziehen, basieren auf der Erfahrung des Unternehmens auf dem betreffenden Gebiet, und alle diese Zahlen entsprechen denen, die das Unternehmen aufgrund dieser Erfahrung bei einem Test erwarten könnte. Das Unternehmen übernimmt jedoch, sofern diese Informationen nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden, keine Haftung, falls sie sich gegenüber dem Käufer als ungenau herausstellen sollten.

6.2 Für den Fall, dass die Lieferung der Waren die Bedingungen einer schriftlichen Garantie des Unternehmens nicht erfüllt, muss der Käufer dem Unternehmen eine angemessene Zeit und Gelegenheit einräumen, um die genannten Bedingungen zu erfüllen. Wenn das Unternehmen nach Ablauf dieser angemessenen Zeit und Gelegenheit die genannten Bedingungen nicht erfüllt, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag nur in Bezug auf die Waren zu kündigen, die die genannten Bedingungen nicht erfüllen.

6.3 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die Kapazität und Leistung der Waren ausreichend und für den oder die vorgesehenen Zwecke geeignet sind und dass ihre Arbeitsweise und alle Standorte, an denen die Waren installiert und/oder betrieben werden sollen, sicher und für die Installation und den Betrieb der Waren geeignet sind und sowohl vor als auch nach der Installation und während des Betriebs allen relevanten Gesetzen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Sicherheitsvorschriften) entsprechen.

6.4 Wenn der Käufer Geräte für die Installation und/oder den Betrieb der Waren oder als Zubehör zu oder zur Verwendung in Verbindung mit den Waren zur Verfügung stellt, liegt es in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass die Verwendung dieser Geräte die Leistung der Waren nicht beeinträchtigt.

6.5 Wenn Muster vom Unternehmen geliefert werden müssen, nimmt das Unternehmen keine Arbeiten am Großteil der Bestellung des Käufers vor, es sei denn, das Unternehmen hat vom Käufer eine schriftliche Mitteilung erhalten, dass die gelieferten Muster für den Käufer in jeder Hinsicht zufriedenstellend sind. 6.6 Der Käufer verpflichtet sich, dass alle vom Käufer vom Unternehmen empfohlenen Betriebsanweisungen zur Verwendung der Waren vom Käufer an den ersten Eigentümer/Benutzer weitergeleitet werden. Der Käufer haftet für alle Verluste, die entstehen, wenn diese Bedingung vom Käufer nicht erfüllt wird.

7. Kündigung

Vorbehaltlich der Bedingung 6.2 nach der oben genannten Annahme der Bestellung des Käufers durch das Unternehmen darf der Käufer keine Stornierung, weder ganz noch teilweise, vornehmen, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens vor und zu den Bedingungen, die dem Unternehmen den Betrag oder die Beträge aller im Zusammenhang mit der Bestellung des Käufers geleisteten Arbeiten, des Zeitaufwands und der Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Bestellung des Käufers entstanden sind, vollständig erstatten, zuzüglich einer angemessenen Gewinnspanne.

8. Preis

8.1 Jeder vom Unternehmen angegebene Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer und entspricht den zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Handelsbedingungen. Mit Zustimmung des Käufers ist das Unternehmen jederzeit bis zum Datum der Rechnung oder des Versandes (je nach Fall) berechtigt, den dem Käufer angegebenen Preis zu ändern. In Ermangelung einer Zustimmung des Käufers zu einer solchen Änderung kann jede Partei den Vertrag kündigen.

8.2 Wenn dem Unternehmen aufgrund eines Fehlers oder einer Auslassung in den Anweisungen des Käufers oder aufgrund zusätzlicher Anweisungen des Käufers zusätzliche Kosten entstehen oder wenn der Käufer eine spezielle Prüfung der Waren oder eine Änderung der Spezifikation oder des Designs oder eine andere Änderung der Waren verlangt oder wenn die Lieferung vom Käufer nicht gemäß diesen Bedingungen akzeptiert wird, ist das Unternehmen jederzeit bis zum Datum der Rechnung berechtigt, Änderungen vorzunehmen der dem Käufer angegebene Preis.

9. Datum der Zahlung

9.1 Der Käufer hat die vollständige Zahlung bis spätestens zu dem auf der Rechnung für die Waren angegebenen Fälligkeitsdatum zu leisten, aber das Unternehmen kann dem Käufer nach eigenem Ermessen einen Rabatt für eine frühere Zahlung anbieten, wie auf der Rechnung angegeben. Zinsen, die von Zeit zu Zeit bis zu 8% über dem Basiszinssatz der Bank of England liegen, werden nach Ermessen des Unternehmens vom Fälligkeitsdatum (wie in der Rechnung angegeben) bis zum Eingang der Zahlung berechnet. Ein solcher Skontoabzug, auf den in der Rechnung oder an anderer Stelle Bezug genommen wird, wird dem Käufer nicht gewährt. Ein solcher Skonto kann nach Wahl des Unternehmens nicht gewährt werden, wenn der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt in Bezug auf eine vom Unternehmen ausgestellte Rechnung einen überfälligen Saldo hat.

9.2 Ungeachtet der Bestimmungen der Bedingung 9.1 dieser Vereinbarung behält sich das Unternehmen das Recht vor, die vollständige oder teilweise Zahlung einer Rechnung als Bedingung für den Versand oder die Lieferung aller oder einiger Waren zu verlangen.

9.3 Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, werden bei Verzug oder Verzug des Käufers bei der Zahlung einer Rate alle verbleibenden Raten sofort fällig, und Zinsen werden mit sofortiger Wirkung bis zum tatsächlichen Zahlungsdatum gemäß Ziffer 9.1 berechnet.

9.4 Das Unternehmen ist berechtigt, im Falle eines Versäumnisses des Käufers, die Zahlung gemäß den Vertragsbedingungen zu leisten, dem Käufer zusätzlich zu den zu zahlenden Zinsen und unbeschadet anderer dem Unternehmen zustehender Rechte alle Beträge in Rechnung zu stellen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rechtskosten und Mehrwertsteuer sowie aller anderen Kosten), die dem Unternehmen in angemessener Weise bei der Einziehung oder dem Versuch, den ausstehenden Betrag oder die ausstehenden Beträge einzuziehen, entstanden sind.

10. Rechtsstreitigkeiten und Verrechnet

Jegliche Haftung des Unternehmens im Rahmen des Vertrags ist von der ordnungsgemäßen Erfüllung und Einhaltung aller in diesen Bedingungen enthaltenen Verpflichtungen durch den Käufer abhängig. Vorbehaltlich dieser Bedingungen ist der Käufer nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten oder zu verzögern oder ein Aufrechnungsrecht auszuüben, welches auch immer entstehen oder entstanden sein könnte, das ihm sonst zur Verfügung stehen könnte.

11. Risiko und Titel

11.1 Das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Waren oder einer von ihnen geht in Bezug auf die Waren, die zur Lieferung an den Käufer versandt werden, mit der Lieferung gemäß Bedingung 4 auf den Käufer über.

11.2 Unbeschadet des Gefahrenübergangs, sofern und solange die vollständige Zahlung an das Unternehmen für alle Waren und für alle anderen vom Unternehmen gelieferten oder zu liefernden Waren sowie für alle vom Unternehmen im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags zwischen dem Käufer und dem Unternehmen erbrachten oder zu erbringenden Dienstleistungen erfolgt ist;

(a) Das Eigentum und das Eigentum an allen Waren verbleiben im Unternehmen;

(b) sollte der Käufer die Waren oder Teile davon in ein neues Produkt oder neue Produkte umwandeln, unabhängig davon, ob eine solche Umwandlung die Beimischung anderer Waren oder Gegenstände in welchem Verhältnis auch immer beinhaltet oder nicht, erfolgt eine solche Umwandlung ausschließlich durch den Käufer als Vertreter des Unternehmens, und das Unternehmen behält das volle rechtliche und wirtschaftliche Eigentum an diesen neuen Produkten oder Produkten;

(c) der Käufer hat die Waren und alle neuen Produkte getrennt von allen anderen Waren und Produkten und so zu lagern, dass sie leicht als Eigentum des Unternehmens identifiziert werden können;

(d) Vorbehaltlich der nachstehenden Bestimmungen (e) und (f) steht es dem Käufer frei, die Waren und alle neuen Produkte oder Produkte im normalen Geschäftsverlauf zu verkaufen. In diesem Fall gehört der Verkaufserlös dem Unternehmen, und der Käufer hat dem Unternehmen auf Anfrage Rechenschaft abzulegen, vorausgesetzt, der Käufer ist nicht befugt, im Namen des Unternehmens einen Kaufvertrag abzuschließen, und ein solcher Verkaufsvertrag wird entsprechend geschlossen in der Name des Käufers;

(e) das Unternehmen kann die unter (d) oben genannte Verkaufsermächtigung des Käufers jederzeit durch schriftliche Mitteilung an den Käufer widerrufen, wenn der Käufer für sieben Tage oder länger mit der Zahlung eines dem Unternehmen geschuldeten Betrags in Verzug ist (sei es in Bezug auf die Waren oder andere vom Unternehmen gelieferte Waren oder erbrachte Dienstleistungen, unabhängig davon, ob im Rahmen des Vertrags, des Unternehmens oder aus einem anderen Grund) oder wenn ein Wechsel, Scheck oder ein anderes handelbares Instrument, das vom Käufer zugunsten des Unternehmens ausgestellt oder angenommen wurde, ist gegen Vorlage oder die Zahlung wird nicht eingelöst, oder wenn sie vom Käufer zugunsten des Unternehmens akzeptiert wird, wird sie bei Vorlage oder Zahlung nicht eingelöst, oder wenn das Unternehmen in gutem Glauben Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers hat;

(f) Die unter (d) oben genannte Verkaufsbefugnis des Käufers erlischt automatisch, wenn ein Insolvenzverwalter, Insolvenzverwalter oder Geschäftsführer über einen Teil oder das gesamte Vermögen oder Unternehmen des Käufers beantragt oder bestellt wird oder wenn gegen den Käufer ein Liquidationsbeschluss ergeht oder ein freiwilliger Vergleich vorgeschlagen wird (InsolvencyAct 1986) oder wenn eine Gläubigerversammlung einberufen oder eine Vereinbarung oder ein Vergleich mit Gläubigern getroffen wird oder eine Insolvenz begeht;

(g) Nach Feststellung der Verkaufsbefugnis des Käufers gemäß (e) oder (f) oben hat der Käufer die Waren und alle neuen Produkte dem Unternehmen zur Verfügung zu stellen, und das Unternehmen ist berechtigt, unter Anwendung nur der erforderlichen Gewalt alle Geschäftsräume des Käufers zu betreten, um die Waren und alle neuen Produkte oder Produkte aus den Räumlichkeiten zu entfernen. Sofern die Zahlung per Rechnung erfolgen kann Bei Umtausch, Scheck oder einem anderen handelbaren Instrument wird davon ausgegangen, dass das Unternehmen für diese Zwecke keine Zahlung erhalten hat Bedingung, sofern und solange der Wechsel, der Scheck oder ein anderes handelbares Instrument nicht gegen Vorlage zur Zahlung eingelöst wurde, auch wenn das Unternehmen ihn möglicherweise ausgehandelt hat und den Wert danach erhalten hat.

12. Kündigung und Sperrung

Unbeschadet der Rechte und Rechtsbehelfe, die dem Unternehmen aufgrund des Vertrags oder aus anderen Gründen zur Verfügung stehen, ist das Unternehmen berechtigt, nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer entweder den Vertrag und/oder einen anderen Vertrag mit dem Käufer ganz oder teilweise zu kündigen oder die Erfüllung aller oder einiger seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag in einem der folgenden Fälle zurückzuhalten:

(a) wenn ein Betrag, den der Käufer dem Unternehmen aus irgendeinem Grund schuldet, nach dem Fälligkeitsdatum der Zahlung nicht bezahlt ist;

(b) wenn der Käufer die Annahme einer der Waren gemäß den Vertragsbedingungen oder einer anderen Ware gemäß den Bedingungen eines anderen Vertrags zwischen dem Unternehmen und dem Käufer verweigert;

(c) wenn der Käufer eine Insolvenzhandlung im Sinne von Absatz 11.2 (f) oben begeht;

(d) wenn der Käufer einen solchen Verstoß gegen einen Vertrag mit dem Unternehmen begeht;

(e) wenn der Käufer sich weigert, eine Kreditsicherheit wie im Folgenden vorgesehen zu stellen;

(f) Das Unternehmen betrachtet nach schriftlicher Mitteilung an den Käufer nach eigenem Ermessen die Kreditwürdigkeit des Käufers als unbefriedigend.

Das Unternehmen ist berechtigt, sein Kündigungs- oder Aussetzungsrecht jederzeit auszuüben, in dem das Ereignis oder der Verzug, der dazu geführt hat, nicht aufgehört hat oder zu seiner angemessenen Zufriedenheit behoben wurde, und im Falle einer solchen Aussetzung ist das Unternehmen berechtigt, als Bedingung für die Wiederaufnahme der Vertragserfüllung die Zahlung aller fälligen oder fälligen Beträge im Voraus zu verlangen.

13 Fehlerhafte Wares

13.1 Das Unternehmen ersetzt alle Mängel, die bei normalem Gebrauch der Waren auftreten, innerhalb von zwölf Monaten in Bezug auf Maschinen und sechs Monaten in Bezug auf Teile nach dem Datum der Lieferung an den ersten Eigentümer/Benutzer, die ausschließlich auf eine fehlerhafte Konstruktion zurückzuführen sind (sofern nicht von oder im Namen der Käufer), Materialien oder Verarbeitung, sofern:

(a) Ein solcher Mangel muss dem Unternehmen vom Käufer innerhalb von achtundzwanzig Tagen nach seiner Entdeckung innerhalb der oben genannten Fristen schriftlich mitgeteilt werden;

(b) Waren, von denen behauptet wird, dass sie defekt sind, müssen, wenn das Unternehmen dies verlangt, auf Gefahr und Kosten des Käufers unverzüglich zur Inspektion an das Werk des Unternehmens zurückgeschickt werden, und das Unternehmen geht nach seiner vernünftigen Meinung davon aus, dass sie ausschließlich aufgrund fehlerhafter Konstruktion, Materialien oder Verarbeitung, wie oben erwähnt, defekt sind;

(c) Der Käufer oder eine andere Person, Firma oder Firma darf keinen Versuch unternommen haben, einen Mangel zu beheben, bevor die betreffenden Waren zur Überprüfung an das Unternehmen zurückgesandt wurden;

(d) die betreffenden Waren müssen ordnungsgemäß und gemäß den Empfehlungen des Unternehmens gewartet und gewartet worden sein und dürfen nicht mit anderen Teilen, Komponenten oder Zubehörteilen ausgestattet sein, als denen, die vom Unternehmen hergestellt oder empfohlen wurden;

(e) wenn ein solcher Mangel auf einen Fehler an einem Teil, einer Komponente, einem Zubehör oder einem anderen Gegenstand der Waren zurückzuführen ist, der nicht vom Unternehmen hergestellt wurde, hat der Käufer gegenüber dem Unternehmen nur Anspruch auf die Abhilfe, die das Unternehmen möglicherweise gegenüber dem jeweiligen Hersteller oder Lieferanten geltend machen kann;

(f) wird innerhalb der genannten Frist von achtundzwanzig Tagen keine Reklamation unter dieser Bedingung geltend gemacht, so wird davon ausgegangen, dass die Waren vertragsgemäß sind und in jeder Hinsicht zufriedenstellend sind;

(g) Ungeachtet anderer Bestimmungen dieser Bedingungen werden vom Unternehmen oder im Namen des Unternehmens keine Bedingungen, Garantien oder Zusicherungen, mit Ausnahme einer Eigentumsgarantie, in Bezug auf Waren, die möglicherweise zu Demonstrationszwecken oder auf andere Weise verwendet wurden, gegeben oder abgegeben.

13.2 Die Haftung des Unternehmens beschränkt sich auf die Rückerstattung des Preises oder die Reparatur oder den Ersatz der Waren wie oben beschrieben und setzt die Einhaltung der Bedingungen des vorstehenden Teils dieser Bedingung durch den Käufer voraus. Abgesehen von einer solchen Rückerstattung, einem Ersatz oder einer solchen Reparatur haften das Unternehmen, seine Mitarbeiter und Vertreter gegenüber dem Käufer oder Dritten gegenüber nicht für Verletzungen, Verluste oder Schäden jeglicher Art und unabhängig davon, ob sie direkt, als Folge oder als Sonderfall entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangene Gewinne, Verletzungen, Verluste oder Schäden, die sich aus oder als Folge oder zufällig ergeben;

(a) jegliche Fahrlässigkeit des Unternehmens oder seiner Mitarbeiter (außer soweit eine solche Fahrlässigkeit zum Tod oder zur Körperverletzung führen kann);

(b) die Erfüllung oder Nichterfüllung oder Verletzung einer seiner ausdrücklichen oder stillschweigenden Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag durch das Unternehmen;

(c) die Lieferung, Installation, Reparatur und/oder Wartung der Waren;

(d) jeder Mangel an einer der Waren;

(e) alle vom Unternehmen oder in seinem Namen abgegebenen Ratschläge oder Zusicherungen in Bezug auf Art, Qualität, Spezifikation, Design, Leistung, Verwendung oder Installation der Waren.

13.3 Die Bedingungen dieser Bedingung ersetzen alle Bedingungen, Garantien, Zusicherungen, Erklärungen, Verbindlichkeiten und sonstigen Bedingungen, die nach allgemeinem Recht, Gesetz oder auf andere Weise impliziert sind, die alle entsprechend ausgeschlossen sind, und das Unternehmen hat gegenüber dem Käufer keine Verpflichtungen, weder aus unerlaubter Handlung noch aus Vertrag (und ob im Rahmen des Vertrags oder eines anderen Vertrags), außer den ausdrücklichen Verpflichtungen, die in diesen Bedingungen oder in einem anderen Dokument enthalten sind, das ausdrücklich schriftlich in den Vertrag aufgenommen wurde. Dementsprechend ist es Sache des Käufers, sich gegen jegliche Haftung zu versichern, die sich aus der Verwendung der Waren ergibt.

13.4 Nach bestem Wissen und Gewissen des Unternehmens und in Ermangelung eines geeigneten Verhaltenskodex entsprechen die Designs und Produkte des Unternehmens bei sachgemäßer Verwendung den Anforderungen des Health and Safety at Work Act von 1974 und allen Änderungen oder Neuauflagen derselben sowie aller im Rahmen dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften, aber alle Ergänzungen oder Variationen solcher Designs oder Produkte, die sich aus den Anforderungen des Gesetzes ergeben, werden dem Käufer als zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt, und Das Unternehmen haftet nicht für die Nichteinhaltung von Anforderungen. ob gesetzlich, behördlich, kommunal oder auf andere Weise die Konstruktion, Installation oder den Betrieb der Waren oder anderer vom Unternehmen gelieferter Waren betroffen ist, noch um die erforderlichen Genehmigungen oder Zustimmungen einzuholen.

14 Gewerbliche Schutzrechte

Der Käufer hat das Unternehmen unverzüglich schriftlich über alle Ansprüche oder Klagen zu informieren, die gegen den Käufer wegen Verletzung von geistigen Eigentumsrechten jeglicher Art oder wegen unbefugter Verwendung vertraulicher Informationen oder wegen Weitergabe aufgrund der Herstellung oder des Verkaufs von Waren erhoben werden, und es steht dem Unternehmen frei, Verhandlungen zur Beilegung solcher Ansprüche zu führen und/oder daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten zu führen, ohne dass dem Käufer gegenüber eine Verpflichtung oder Verantwortung besteht, es sei denn entschied oder stimmte zu, dass eine solche Verletzung oder unbefugte Verwendung oder Weitergabe vorliegt, um die Waren, die den Anspruch oder die Klage geltend gemacht haben, gutzuschreiben oder nach Wahl des Unternehmens die Änderungen daran vorzunehmen, die zur Behebung des beanstandeten Problems erforderlich sind. Der Käufer stellt dem Unternehmen kostenlos die Einrichtungen und Unterstützung zur Verfügung, die das Unternehmen nach vernünftigem Ermessen benötigt, um solche Ansprüche oder Maßnahmen zu untersuchen und durchzuführen. Wenn Waren vom Unternehmen gemäß einem vom Käufer bereitgestellten Design oder einer Spezifikation hergestellt und an den Käufer verkauft werden, stellt der Käufer das Unternehmen in Bezug auf solche Waren von allen Klagen, Ansprüchen, Kosten und Forderungen frei, gleich welcher Art, die im Zusammenhang mit Ansprüchen oder Klagen wegen Verletzung von Patenten oder Urheberrechten oder wegen unbefugter Verwendung vertraulicher Informationen oder Weitergabe entstehen, ob tatsächlich oder behauptet.

15 Allgemein

15.1 Es liegt in der Verantwortung des Käufers, sicherzustellen, dass alle Anforderungen des Vertrags, ob gesetzlich, behördlich, kommunal oder anderweitig, erfüllt werden. Voraussetzung für die Erfüllung aller Verpflichtungen aus dem Vertrag durch das Unternehmen ist, dass der Käufer alle erforderlichen Lizenzen, Genehmigungen und Zustimmungen eingeholt hat.

15.2 Das Unternehmen übernimmt keinerlei Haftung für die Nichterfüllung oder für Verzögerungen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, die ganz oder teilweise auf Faktoren zurückzuführen sind, die sich seiner direkten Kontrolle entziehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mangel an Rohstoffen, Komponenten oder Dienstleistungen, höhere Gewalt, Krieg, nationale Notfälle, Gesetze oder Vorschriften eines Landes, Arbeitskämpfe, Unruhen, Feuer, Sturm oder Überschwemmung.

15.3 Das Versäumnis oder die Verzögerung durch das Unternehmen, eines seiner Rechte aus dem Vertrag auszuüben, gilt nicht als Verzicht darauf, noch schließt eine einzelne oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts eine andere oder weitere Ausübung derselben aus. Ein Verzicht des Unternehmens auf eine Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag durch den Käufer hat keine Auswirkungen auf die Rechte des Unternehmens im Falle weiterer oder zusätzlicher Verstöße.

15.4 Der Vertrag gilt persönlich für den Käufer, der ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens weder abtreten noch Teile zu seinen Gunsten nutzen darf.

15.5 Keine der Waren darf vom oder im Namen des Käufers exportiert werden, und der Käufer darf auch nicht zulassen, dass die Waren ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Unternehmens exportiert werden.

15.6 Wenn eine Lieferung in Raten vereinbart ist, gilt jede Rate als separater und eigenständiger Vertrag, und kein Verzug des Unternehmens in Bezug auf eine oder mehrere Raten berechtigt den Käufer, die Zahlung einer anderen Rate abzulehnen oder zurückzuhalten.

15.7 Jede in diesen Bedingungen enthaltene Verpflichtung wird als separate Verpflichtung behandelt und ist als solche unabhängig von der Nichtdurchsetzbarkeit einer anderen Verpflichtung einzeln durchsetzbar.

15.8 Jede Mitteilung, die gemäß dem Vertrag schriftlich erfolgen muss, muss schriftlich per vorausbezahlter Post oder per E-Mail an den Geschäftssitz oder an eine andere Adresse oder E-Mail-Adresse, die zu diesem Zweck mitgeteilt werden kann, im Falle eines Briefes wie oben erwähnt, auf dem normalen Postweg zugestellt werden. Zum Nachweis der Zustellung reicht es aus, nachzuweisen, dass die E-Mail gesendet wurde oder dass der Umschlag mit der Mitteilung ordnungsgemäß adressiert, frankiert und versandt wurde (je nachdem, was der Fall ist).

15.9 Der Vertrag unterliegt englischem Recht und wird entsprechend ausgelegt.

16 Datenschutz

16.1 In dem Umfang, in dem der Käufer dem Unternehmen personenbezogene Daten im Rahmen oder im Zusammenhang mit dem Vertrag offenlegt, bereitstellt oder anderweitig zur Verfügung stellt („Geteilte personenbezogene Daten“), garantiert der Käufer, dass er: (a) die betroffenen Personen angemessen informiert und gültige Einwilligungen von diesen eingeholt hat, jeweils soweit dies für den Käufer und/oder seine Dienstleister oder Vertreter erforderlich ist, um die geteilten personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag und wie im Online-Datenschutz des Unternehmens beschrieben zu verarbeiten Richtlinie, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Versand von Direktmarketing an betroffene Personen. Der Käufer stellt dem Unternehmen auf Anfrage Aufzeichnungen über alle eingeholten Einwilligungen zur Verfügung, und der Käufer muss das Unternehmen innerhalb von 24 Stunden, nachdem der Käufer den Widerspruch der betroffenen Person gegen die Einwilligung der betroffenen Person zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erhalten hat, schriftlich benachrichtigen; und (b) darf das Unternehmen nicht durch Handlung oder Unterlassung dazu veranlassen, gegen geltende Datenschutzgesetze, Mitteilungen oder Einwilligungen von betroffenen Personen infolge der Verarbeitung der geteilten personenbezogenen Daten zu verstoßen im Zusammenhang mit diesem Vertrag.